Strahlenschutz, Strahlenschutzverordnung
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Strahlenschutz, Strahlenschutzverordnung
Durch die Strahlenschutzverordnung ist in der Bundesrepublik der Umgang mit Röntgen- und anderen ionisierenden Strahlen und radioaktiven Stoffen staatlicher Kontrolle unterstellt und betrifft beruflich Exponierte, sowie Patienten, Bevölkerung und Umwelt. An jeder Stelle, wo damit gearbeitet wird, ist ein Strahlenschutzbeauftragter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
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